Die Interessen unserer Versicherten stehen im Mittelpunkt unseres Handelns.
„The same procedure as every year” ist man versucht zu sagen. Doch durch die unterjährig höhere Einkommensentwicklung fällt auch die alljährliche Beitragssteigerung aufgrund der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen höher aus.
Konkret steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung um 150 Euro auf 4.687,50 Euro monatlich (56.250 Euro jährlich). Sie gilt im gesamten Bundesgebiet. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen die Grenzen im Westen um 200 Euro auf 6.900 Euro monatlich (82.800 Euro) und im Osten um 300 Euro auf 6.450 Euro monatlich (77.400 Euro jährlich).
Wie der Name schon sagt, wird mit der Beitragsbemessungsgrenze festgelegt, welcher Teil des Einkommens maximal mit Sozialbeiträgen belegt wird. Von der Anhebung zum Jahreswechsel 2019/2020 sind Versicherte betroffen, die mehr als 4.537,50 Euro monatlich verdienen. Im Extremfall steigen die Beiträge 2020 in allen Zweigen der Sozialversicherung insgesamt um 562 Euro.