Die Interessen unserer Versicherten stehen im Mittelpunkt unseres Handelns.

Die Betriebsrente als wichtige Säule der Altersversorgung muss gestärkt werden. Ihr Ruf hat durch die doppelte Belastung mit Krankenversicherungsbeiträgen nachhaltig gelitten. Es sollte Ziel der Politik sein, diejenigen zu unterstützen, die privat für das Alter vorsorgen. Dafür muss Vertrauen geschaffen werden. Wenn selbst in der Regierungskoalition weitgehende Einigkeit besteht, das Problem der doppelten Krankenkassenbeiträge für Betriebsrenten zu lösen, darf sich die Kanzlerin dem nicht verschließen.
Die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung sprechen Klartext: Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt beträgt im Jahr 2018 37.873 Euro in den alten und 33.671 Euro in den neuen Bundesländern. Das sind auf den Monat berechnet rund 3.156 Euro (West) oder 2.806 Euro (Ost), von denen dann noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Betrachten wir im Vergleich dazu die monatlichen Brutto-Renten (Standardrente nach 45 Jahren Durchschnittsentgelt – Stand: 1. 7. 2018) von 1.441 Euro West und 1.381 Euro (Ost) wird deutlich, wie stark das Einkommen absinkt, wenn man ausschließlich auf Rente angewiesen ist.
von unserem Mitglied Bernd Brandemann
Die Politik weist darauf seit Jahren hin und propagiert die Notwendigkeit von „privater Vorsorge“. Eine vielfach genutzte Möglichkeit: Betriebsrenten. Die sind aber ins Gerede gekommen, denn auf sie entfallen doppelte Krankenkassenbeiträge. Und das empfinden immer mehr Betroffene als ungerecht. Die Forderung nach Korrektur ist auch in der Politik angekommen, und die Bereitschaft, für Abhilfe zu sorgen, klang vielversprechend. Dann die überraschende Kehrtwende der Kanzlerin, die Problemlösung stehe so nicht im Koalitions-vertrag. Wie dem auch sei, eine Neuregelung ist überfällig!
Aber der Reihe nach: Wir schreiben das Jahr 2004. In Kraft getreten war das von der rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebrachte „Gesundheitsmodernisierungsgesetz“. Die damals klammen Krankenkassen schrieben tiefrote Zahlen. Das Gegenrezept: Auf alle For-men der betrieblichen Altersversorgung sollten Rentnerinnen und Rentner nun den vollen Beitragssatz zahlen. Diese Maßnahme des Gesetzgebers ist mit der Bezeichnung „Doppel-verbeitragung“ in die bundesdeutsche Sozialgeschichte eingegangen und betrifft rund sechs Millionen Menschen.
Sie zahlen in der Tat doppelt, und zwar in mehrfacher Hinsicht. Einmal, weil Beiträge schon in der Ansparphase auf die Einnahmen erhoben worden sind und bei der Auszahlung nun noch einmal. Und zum anderen, weil der Versicherte – anders als bei Renten – den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil allein aus seiner Tasche zu zahlen hat. Erschwerend kam und kommt hinzu, dass der Gesetzgeber seinerzeit auf eine Besitzstandswahrung verzichtete und die „Doppelverbeitragung“ damit auch für Verträge gilt, die vor dem Gesetzesbeschluss abgeschlossen worden sind. So sorgen Betriebsrenten für negative Schlagzeilen und überlagern damit die eigentlich notwendige Wahrnehmung, dass sie ein positiver Beitrag zur Ergänzung der Altersbezüge sind.
Der Vorschlag, die Beiträge ab 1. Januar 2020 zu halbieren und die den Krankenkassen dadurch entgehenden Finanzmittel durch Steuerzuschüsse zu kompensieren, findet deshalb die uneingeschränkte Unterstützung der BARMER Interessenvertretung. Union und SPD können nur ermutigt werden, diesen Schritt auch umzusetzen. Die Doppelbelastung ist unfair, und die Entlastung der Betriebsrentner darf nicht länger verschleppt werden. Es gebietet die Gerechtigkeit, wieder zur Rechtslage vor 2004 zurückzukehren. Der Bundesgesundheitsminister lieferte dafür einen Finanzierungsvorschlag. Warum sollte eine Einigung nicht möglich sein? Jetzt ist Zeit für Vernunft und Gerechtigkeit.