In seiner Sitzung Anfang April 2019 beschäftigte sich der BIV-Vorstand unter anderem mit der seit Wochen andauernden Diskussion zum Thema Grundrente. Schriftführer Hermann Schmitt stellte dazu die im politischen Raum bisher präferierten Modelle vor und arbeitete die Unterschiede heraus.

Von unserem Mitglied Hermann Schmitt

Nach ausführlicher Diskussion  begrüßt der Vorstand der BIV ausdrücklich den politischen Willen, eine Grundrente und damit eine Einkommenssicherung im Alter noch in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages umzusetzen.

Je nachdem, welchen politischen Vorschlag man zugrunde legt, profitieren von einer Grundrente einige hunderttausend bzw. bis zu vier Millionen Rentnerinnen und Rentner. Dieser krasse Unterschied ist nahezu ausschließlich darauf zurückzuführen, ob letztlich eine Bedürftigkeitsprüfung durchgeführt wird oder nicht. Das muss schnellstens politisch entschieden werden, erklärt die BIV, und fordert von allen Beteiligten Kompromissbereitschaft, damit die Sache auf keinen Fall auf die lange Bank geschoben wird.

Ebenso muss in diesem Zusammenhang geklärt werden, welche Prüfungen ggf. von welcher Stelle aus vorgenommen werden. Es darf kein Bürokratieaufbau erfolgen, und es muss unbedingt ver-mieden werden, dass die Deutsche Rentenversicherung zu einem zweiten Finanz- oder Sozialamt wird. Im Übrigen darf die Finanzierung der Grundrente nicht einseitig und allein den Beitragszahlern der Rentenversicherung aufgebürdet werden. Vielmehr muss sie gesamtgesellschaftlich geschultert werden, um auch nachwachsende Generationen zu entlasten.

Die BARMER Interessenvertretung wird die weitere Entwicklung  kritisch begleiten und an dieser Stelle fortlaufend darüber berichten.