Die Interessen unserer Versicherten stehen im Mittelpunkt unseres Handelns.

Die beiden Vorstandsmitglieder der BIV, Andrea Wiedemann und Bernd Heinemann, haben heute im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Gespräch mit der Unterabteilungsleiterin Krankenkassen, Frau Katja Kohfeld und dem RSA-Unterabteilungsleiter Herrn Gründer geführt. Schwerpunkte waren das „Faire Kassenwahlgesetz“ mit der Rolle der Selbstverwaltung und die Erwartungen an ein hohes Maß an Beitragsstabilität in den Kassen. Es ging dabei auch um mehr Kompalibilität bei den unterschiedlichen Aufsichten. Der morbiditätsorientierte RSA soll ebenso wie das Krankheitsvollmodell weitere Wettbewerbsverzerrungen zukünftig zurückfahren. Auch beim Haftungsverbund soll eine Erweiterung die Lasten zwischen den gesetzlichen Kassen besser verteilen helfen.
Mit großem Interesse wurden die Konzepte der BIV zur Kenntnis genommen. Auch wenn das BMG nicht direkt für die Sozialwahlen zuständig ist, machten die in kurzer Zeit in allen Bundesländern gewonnenen fast 700 Mitglieder ebenso Eindruck wie unser Anspruch an Transparenz, Aufgeschlossenheit, Mitbestimmung und Geschlechtergerechtigkeit innerhalb der BIV. Seit den Lahnsteiner Beschlüssen 1992 und dem Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007 hat sich viel getan. Entsprechend sind die Versicherten durch ihre Selbstverwaltung gefordert den Nutzen ihrer Kasse zu stärken indem Leistung und Service bei stabilen Preisen nachhaltig verbessert werden können. Dazu leistet die BIV einen wichtigen Beitrag.