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Auch wenn im Detail noch Fragen zu klären sind, haben sich Union und SPD Anfang November auf die Eckpfeiler einer Grundrente verständigt. Sie soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten, 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen sollen davon profitieren, und kosten soll sie dem deutschen Steuerzahler maximal 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Die BIV beantwortet die wichtigsten Fragen:
Wer profitiert von der Grundrente?
Versicherte, die mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen können und im Schnitt zwischen 30 Prozent und 80 Prozent des Durchschnittseinkommens aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland verdient haben. Das Bundesarbeitsministerium präsentiert dazu folgende Beispielrechnung: Eine Friseurin, die 40 Jahre in Vollzeit gearbeitet und dabei 40 Prozent des durchschnittlichen Arbeitseinkommens verdient hat, bekommt ohne Grundrente 528 Euro und mit Grundrentenzuschlag 933 Euro monatlich. Das ist ein Unterschied von immerhin 405 Euro.
Erfolgt eine Bedürftigkeitsprüfung?
Statt einer umfassenden Bedürftigkeitsprüfung erfolgt eine Einkommens-prüfung. Zum Einkommen gehören neben der Rente auch Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen. Ohne Berücksichtigung bleiben die Vermögensverhältnisse des Einzelnen; das Reihenhaus oder die Eigentumswohnung spielt also keine Rolle. Für einen Alleinstehenden wird ungekürzte Grundrente gezahlt, wenn sein zu versteuerndes Einkommen unter 1.250 Euro monatlich liegt. Für Ehepaare muss das gemeinsame Einkommen unter 1.950 Euro liegen.
Wie ist die Situation bei Hartz IV- oder Wohngeldbezug?
Die Betroffenen werden nicht in den Genuss des vollen Grundrentenzuschlags kommen, weil im Gegenzug Hartz IV-Bezüge oder Wohngeld gekürzt werden. Das aber nicht eins zu eins, so dass man am Ende mindestens 100 Euro monatlich mehr in der Tasche hat als ohne Grundrente.
Muss ein Antrag auf Grundrente gestellt werden?
Nein. Der Rentenzuschlag wird automatisch ab Januar 2021 ausgezahlt. Zuvor erfolgt – ebenfalls ohne direkte Beteiligung der Betroffenen – ein Datenaus-tausch zwischen Finanzämtern und Rentenversicherung.