Spätestens seit der Auflage des BUNDES und der damit verbundenen Sanktionierung waren alle Krankenkassen gefordert, eine elektronische Patientenakte (ePA) auf den Weg zu bringen. 33 Millionen Euro muss jede Krankenkasse jährlich zahlen, die bis zum 01.01.2021 keine vorweisen kann.

Von Birgitt Vieweger

Bei der BARMER heißt die Akte „eCare“ einigte. Sie soll die Verbindung des Aktensystems zum Leistungserbringer herstellen und eine entsprechende Benutzeroberfläche für den Versicherten anbieten. Beides hat die BARMER zum geforderten Termin 1.1.2021 erfolgreich und termingerecht umgesetzt.

Aktuell sind die nächsten Schritte in der Umsetzung:

  • Ärzte müssen bis zum 31.03.2021 startbereit sein (ansonsten drohen auch ihnen Sanktionen)
  • Elektronisches Rezept (e-Rezept) ab Juni 2021 als App auf dem Smartphone, welches dann bei der Apotheke der eigenen Wahl eingelöst werden kann
  • Ab dem 01.10.2021 wird die Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) angestrebt
  • Strukturiertes Speichern von Arztberichten, Röntgenbildern u. Befunden ab 01.01.2022
  • Ab 2022 sollen in der ePA auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft gespeichert werden können. Zumindest Übermittlung von Überweisungen zu Fachärzten auf elektronischem Weg

Wichtig für uns Versicherte:

  • Die Patienten entscheiden selbst, welche Daten von Ärzten hochgeladen werden und für andere sichtbar sind
  • Ab 2023 können Versicherte ihre Daten für Forschungszwecke „spenden“ (natürlich auf freiwilliger Basis)

Tatsächlich können seit dem 01.01.21 alle Versichertenr der BARMER ihre ePA bzw. BARMER eCare installieren und Zugangsdaten anfordern. Unterstützung findet man bei Nachfragen in den beiden IT-Fachgeschäftsstellen Oldenburg und Düsseldorf unter 0800 333 1010.

Für alle, die schon die BARMER-App nutzen, nur der Hinweis: Auf Dauer soll die BARMER-App in der ePA aufgehen, das ist aber im Moment noch nicht der Fall. Tatsächlich sind die Krankenkassen soweit bekannt, gut aufgestellt. Allerdings stellen die Leistungserbringer wie Krankenhäuser, Ärzte etc. nach wie vor ein Problem dar. Obwohl alle Kosten, die ihnen in diesem Zusammenhang entstehen, übernommen werden, sind noch nicht alle Leistungserbringer angeschlossen.

Die Verbindung zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern stellen hardwareseitig sogenannte Konnektoren her, damit der Informationsaustausch auch wirklich funktioniert und dem Patienten zugutekommt. Zurzeit gibt es 3 Hersteller des Konnektor Typ3, wobei 2 davon den Feldtest bereits abgeschlossen haben. Diese sind in der Lage:

  • Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
  • Erste med. Anwendungen:
    • NFDM Notfalldatenmanagement
    • eMP elektronischer Medikationsplan
    • sichere Kommunikation im Medizinwesen

Abschließend lässt sich sagen, die ePA – sprich unsere BARMER eCare – hat einen guten Start hingelegt und jeder kann diese nutzen und ist aufgefordert dieses auch zu tun. Die Nutzung ist selbstverständlich (wie auch die BARMER App) freiwillig! Zum Datenschutz ist anzumerken, dass unsere BARMER.i (eine innerhalb der BARMER für digitale Projekte verantwortliche Abteilung) davon überzeugt ist, dass die BARMER eines der sichersten Systeme besitzt, welches zurzeit am Markt verfügbar ist. Das PatientenDatenSchutzGesetz (PDSG) wird sehr ernst genommen.

Da wir uns hier im Bereich der IT (Informations-Technologie) bewegen, befinden wir uns in einer stetigen und schnellen technischen Entwicklung, über die wir unsere Vereinsmitglieder zeitnah auf dem Laufenden halten möchten. (bf)