Kaum hat das Terminservice- und Versorgungsgesetz den Bundestag passiert, geht Bundesgesundheitsminister Spahn mit dem Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG) ein weiteres wichtiges Gesetzesvorhaben an.  Die BIV steht dem grundsätzlich positiv gegenüber. Sie begrüßt insbesondere die überfällige Reform des Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs, mit dem die Finanzierung der GKV gerechter ausgestaltet werden soll. Auch die bundesweite Öffnung von Krankenkassen wie der AOKn und das Vorhaben, nahezu alle Krankenkassen der gleichen Aufsicht zu unterstellen, sorgt nach Meinung der BIV für mehr Gerech-tigkeit und einen faireren Wettbewerb unter den Kassen.

Nicht nachvollziehen kann sie jedoch, dass im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes künftig auf gewählte Versichertenvertreterinnen und Versichertenvertreter verzichtet werden soll. BIV-Vorsitzender Bernd Heinemann und BIV-Vorstandsmitglied Thomas Auerbach sehen darin eine empfindliche Schwächung der Selbstverwaltung und warnen davor, die inhaltliche Auseinandersetzung  zwischen Politik, Leistungserbringern und Kassen künftig ohne die direkt Betroffenen, nämlich die Versicherten, zu führen. In einem persönlichen Brief an Bundesgesundheitsminister Spahn bringen sie ihre Sorge deutlich zum Ausdruck und fordern ihn zum Dialog auf.