Was versteht man unter „Mütterrente“?

Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von Erziehungs-zeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Für sie wurden bis zum 30. Juni 2014 bis zu einem Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt. Seit dem 1. Juli 2014 wird ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten angerechnet.

Von unserem Mitglied Hermann Schmitt
(Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund)

Welche Kosten sind mit der 2014 eingeführten Mütterrente I verbunden?

Die Kosten der Mütterrente I lagen 2017 bei rund 7.3 Milliarden Euro.

Was verbirgt sich hinter der Mütterrente II?

Ab dem 1. Januar 2019 bekommen alle Mütter und Väter für vor 1992 geborene Kinder pro Kind bis zu einem halben Jahr Erziehungszeit zusätzlich bei der Rente angerechnet. Dies entspricht bis zu einem zusätzlichen halben Renten-punkt. Pro Kind sind also künftig bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit oder zweieinhalb Rentenpunkte möglich.

Wie wirkt sich ein halber Rentenpunkt auf die Rentenhöhe aus?

Ein Rentenpunkt im Osten liegt seit 1. Juli 2018 bei 30,69 € im Monat. Ein halber Rentenpunkt macht hier also rund 15,35 € aus. Im Westen liegt der Rentenpunkt aktuell bei 32,03 €. Ein halber Rentenpunkt West entspricht also rund 16,02 € im Monat.

Wann wird die neue Mütterrente II ausgezahlt?

Wer ab 1. Januar 2019 neu in Rente geht, erhält die Mütterrente II von der ersten Rentenzahlung an. Bei den rund 9,7 Millionen Müttern und Vätern, deren Rente bereits vor 2019 begonnen hat, erfolgt die zusätzliche Zahlung automatisch bis Mitte 2019. Für die Zeit ab 1. Januar 2019 erhalten die Betroffenen eine Nachzahlung. Damit wird sichergestellt, dass jeder die Leistung erhält, die ihm nach der Neuregelung zusteht.

Muss die Mütterrente II beantragt werden?

Ein gesonderter Antrag auf die Mütterrente II ist grundsätzlich nicht notwendig. Lediglich Adoptiv- und Pflegeeltern, die Mütterrente beanspruchen, müssen bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger formlos einen Antrag stellen.

Wie viele Mütter und Väter profitieren von der Mütterrente II?

Von der Mütterrente II werden cirka 9,7 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren.

Welche Kosten sind mit der Mütterrente II verbunden?

Die Kosten für die Mütterrente II werden auf rund 3,8 Milliarden Euro geschätzt.

Wer trägt die Kosten der Mütterrente I und II?

Für die Mehrausgaben durch die Mütterrente I und II ist keine gesonderte Erstattung aus Steuermitteln vorgesehen. Der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung wird zwar in den Jahren 2019 bis 2022 in vier gleichmä-ßigen Schritten um letztlich zwei Milliarden Euro anwachsen. Die Mehrausgaben für die Mütterrente werden damit aber nur zum Teil gedeckt.