Das Bundeskabinett hat Mitte November beschlossen, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von bisher 2,5 Prozent auf 2,4 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen zu senken. Der neue Beitragssatz gilt vorerst für drei Jahre bis Ende 2022. Für einen Arbeitnehmer mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 3.500 Euro bedeutet dies zum Beispiel eine monatliche Ersparnis von 1,75 Euro. Der Arbeitgeber wird im gleichen Umfang entlastet. Auf`s  Jahr gerechnet sparen beide maximal jeweils 41,40 Euro.