Zur Unterstützung der Vereinsarbeit ist in unserer Beitragsordnung zur Satzung vorgesehen, dass die Mitglieder der BIV, die Mandate in der Selbstverwaltung betreuen, zusätzliche  Beiträge an den Verein abführen.

So konnte die BARMER Interessenvertretung der Versicherten e.V. sich im März 2021 über die Gutschrift von 3.041 Euro für das Jahr 2020 freuen.

Alle Mandatsträger führen 1/12 der erhaltenen Pauschalen für die Teilnahme an Sitzungen der Selbstverwaltungsorgane an die BIV ab. Diese Zahlungen sind ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung unseres Vereins, insbesondere im Hinblick auf die in 2023 anstehenden Sozialwahlen, an denen die BIV sich zum ersten Mal beteiligen wird. (rf)