Die Interessen unserer Versicherten stehen im Mittelpunkt unseres Handelns.
Nach der im letzten Jahr erfolgten Organisationsreform haben die neugewählten Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. Einen ersten Eindruck vermitteln vier BIV-Mitglieder, die vor Ort jeweils in verantwortungsvolle Positionen gewählt wurden.
Paul-Friedrich Loose
Vorsitzender des Finanz- und Haushaltsausschusses im Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt:
„Im Februar 2021 konstituierte sich der Verwaltungsrat des neuen Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt, der dem bisherigen MDK Sachsen-Anhalt (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) rechtlich folgte. Es galt, in einem straffen Zeitplan eine Satzung, eine Geschäfts- und eine Entschädigungsordnung zu erstellen und dem verantwortlichen Landesministerium zur Genehmigung vorzulegen. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich pandemiebedingt nur in Hybridsitzungen getroffen hat.
Der Verwaltungsrat hat zudem beschlossen, zwei ständige Ausschüsse einzusetzen; einer davon ist der Finanz- und Haushaltsausschuss. Dieser hat – wie der Name ja schon vorgibt – sich inhaltlich mit den Finanzen zu beschäftigen. Haushaltsplan, Jahresrechnung, Entwicklung der Betriebsmittel, Höhe der zu erhebenden Pro-Kopf-Umlage und explizit die Prüfung der Jahresrechnung zählen zu den wichtigsten Aufgaben. Verständnis und Freude am Umgang mit Finanzdaten sind für die aktive Arbeit in diesem Ausschuss unverzichtbar.
Offenbar war meine Arbeit in den Sitzungen der Arbeitsgruppe für die Erstellung der Satzung und diversen Ordnungen vertrauensbildend, so dass ich ohne Gegenstimme am 31. Mai 2021 zum Vorsitzenden des Haushalts-und Finanzausschusses gewählt worden bin. Eine Zusatzaufgabe, die ich für die Versicherten liebend gern übernommen habe.“
Friedhelm Ochs
Vorsitzender des Verwaltungsrates im Medizinischen Dienst Saarland:
„Es ist geschafft. Der Verwaltungsrat hat sich konstituiert, den Vorsitzenden und stellver-tretenden Vorsitzenden gewählt und sich eine Satzung gegeben. Sie wurde genehmigt, und die Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes ist im Juni dieses Jahres erfolgt. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass der Verwaltungsrat des MD Saarland zum 1. Juli 2021 seine Tätigkeit vollumfänglich aufnehmen konnte.
Zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates wurde ich einstimmig gewählt. Es gilt jetzt, die unterschiedlichen Interessen in diesem Gremium so zu bündeln, dass eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist, damit die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben des Verwaltungsrates erfolgreich wahrgenommen werden können.
Nachdem die Satzung genehmigt ist, sind als nächste Schritte eine Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat, eine Geschäftsordnung für die Ausschüsse des Verwaltungsrates und Richtlinien für den Vorstand zu erarbeiten. Weitere wichtige Meilensteine sind die Wahl des Vorstandes für den Medizinischen Dienst Land und die Benennung einer Ombudsperson, die das Gesetz zwingend vorschreibt.“
Joachim Stamm
Vertreter des Medizinischen Dienstes Nordrhein im Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund:
„Die ersten Schritte zum Medizinischen Dienst Bund sind zeitversetzt zu den Aktivitäten in den Ländern erfolgt. Das liegt in der Natur der Sache, da der MD Bund von den Medizinischen Diensten der Länder getragen wird. Das Wahlverfahren zum MD Bund war sehr kompliziert und zeitaufwändig. Die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates konnte deshalb erst am 29. April 2021 erfolgen. Die Installierung des MD Bund wird voraussichtlich Ende 2021 mit Genehmigung der Satzung abgeschlossen sein.
Während die Medizinischen Dienste vor Ort in erster Linie Begutachtungen für die Kranken- und Pflegeversicherung durchführen, hat der MD Bund die Aufgabe, die Zusammenarbeit der 15 regionalen Dienste zu fördern und zu koordinieren. Er trägt Sorge für eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung und berät den Spitzenverband der Krankenkassen in allen medizinischen Fragen, z. B. beim Gemeinsamen Bundesausschuss.
Nach Verabschiedung der Satzung wird eine der Hauptaufgaben des MD Bund der Erlass diverser Richtlinien sein; z. B. zur Sicherstellung einer einheitlichen Begutachtung, zur Qualitätssicherung, zur regelmäßigen Berichterstattung sowie zur Personalbedarfsermittlung. Derzeit ist der MD Bund mit der Überarbeitung der Richtlinie „Unabhängige Ombudsperson“ beschäftigt. Hier besteht noch Diskussions- und Beratungsbedarf über die genaue Ausgestaltung und die Vergütung.
Beeindruckt bin ich von den vielfältigen und unterschiedlichen Kompetenzen und Fähigkeiten der Verwaltungsratsmitglieder. Die Zusammenarbeit ist bisher sehr angenehm und in der Sache durchaus auch konstruktiv/kritisch verlaufen.“
Roswitha Steinbrenner
Alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates im Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg:
„Unser Verwaltungsrat des MD Berlin-Brandenburg (BB) hat sich im Februar 2021 konstituiert und mich – als eine Newcomerin in der Selbstverwaltung – als seine alternierende Vorsitzende gewählt. Nach der Satzungsgenehmigung durch die ministerielle Fachaufsicht sind wir nun seit dem 1. Mai 2021 in Amt und Würden und haben inzwischen unsere Geschäftsordnung beschlossen sowie den Haushaltsausschuss und den Vorstand gewählt.
Nachteilig ist, dass alle (Vor-) Besprechungen und Workshops bislang komplett online stattfinden mussten und wir uns als Verwaltungsrat noch nie real getroffen haben. Da bleibt der Erkenntnisgewinn begrenzt und das Kennenlernen der Akteure sehr oberflächlich. Wir hoffen nun, die erste Sitzung des Haushaltsausschusses zu den Eckpunkten des Haushaltes 2022 in Präsenz durchführen zu können und uns so in ‚echten‘ Diskussionen begegnen und austauschen zu können.“
Als sehr hilfreich empfand ich die lebhaften Debatten zu der vom Gesetzgeber geforderten Ombudsperson. Hier gibt es offensichtlich noch umfassenden Klärungsbedarf hinsichtlich der Aufgaben, der Stellung, der Abgrenzung und der Vergütung. Der MD BB will voraussichtlich im Dezember 2021 die Ombudsperson bestellen und mit ihr gemeinsam die Grundlagen der Zusammenarbeit entwickeln.
Ich freue mich auf die vor uns liegende Arbeit im Verwaltungsrat und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Vorstand. Gemeinsam haben wir das Ziel, die Qualität und die Versorgungsstrukturen in Berlin und Brandenburg mitzugestalten. Gerade die Herausforde -rungen durch die Pandemie haben den Stellenwert des Gesundheitssystems umfassend verdeutlicht. In den kommenden Jahren müssen wir uns insbesondere den Anforderungen aus dem demographischen Wandel, dem Fachkräftemangel und der erforderlichen Digitalisierung im Gesundheitswesen stellen.