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Bereits von Anfang März bis Ende Mai 2020 konnten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege nur aufgrund telefonischer Rücksprache mit dem Arbeitnehmer ausgestellt werden. Voraussetzung: Der Patient musste in der betreffenden Arztpraxis bekannt sein, und der Arzt musste sich persönlich durch eingehende telefonische Befragung vom Zustand des Patienten überzeugen. Dann konnte eine körperliche Untersuchung unterbleiben.
Angesichts steigender Coronazahlen und der wieder erhöhten Infektionsgefahr hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen beschlossen, dieses erleichterte Verfahren erneut für eine begrenzte Zeit zuzulassen. Vorerst bis zum 31. Dezember 2020 sind demnach wieder telefonische Krankschreibungen ohne persönlichen Arztbesuch möglich.