Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Ein Beispiel dafür ist das Entlassmanagement. Über Jahre konnte sich die die Akteure im Gesundheitswesen nicht auf eine geregelte Patientenübergabe von einem in den anderen Sektor einigen. Mit dem Resultat, dass das Bundesschiedsamt ein Machtwort sprach und den Rechtsanspruch der Patienten auf eine strukturierte Krankenhausentlassung im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verankerte. Welcher der Sektoren beim Entlassmanagement mit welchen Problemen zu kämpfen hat, das wurde bei einer Diskussionsrunde auf Einladung der Barmer Baden-Württemberg und des Pharmapolitischen Arbeitskreises SÜD (PPA Süd) sichtbar. Unser Vereinsmitglied Thomas Auerbach diskutierte mit.