Zum 01.01.2020 ist das MDK – Reformgesetz in Kraft getreten. Demnach bestehen die Verwaltungsräte der MD zukünftig in allen Bundesländern aus 23 Mitgliedern.

Die Krankenkassen entsenden 16 Vertreterinnen und Vertreter. Sieben weitere Mitglieder werden von den Aufsichtsbehörden bei den Landesregierungen benannt, davon fünf Vertreterinnen und Vertreter der Interessen- und Selbsthilfeorganisationen der Patienten, Pflegebedürftigen und Verbraucherinnen und Verbraucher, sowie zwei Vertretungen der Ärztekammern und Pflegeberufe, die beiden letzten ohne Stimmrecht.

Bei der Besetzung der Gremien ist darauf zu achten,   dass Männer und Frauen paritätisch vertreten sein müssen.

Es ist außerdem bei jedem Medizinischen Dienst eine Ombudsperson zu etablieren, an die sich sowohl Beschäftigte der MD bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, als auch Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeitdes MD, vertraulich wenden können.

Auf Bundesebene wird der bisherige „Medizinische Dienst des GKV SV“  durch den „Medizinischen Dienst Bund“ spätestens bis Ende 2021 ersetzt. Der Verwaltungsrat des MD Bund wird analog der Besetzung der MD’s der Länder besetzt. Die Mitglieder werden von den Verwaltungsräten der MD der Bundesländer gewählt.

In allen Medizinischen Diensten der Bundesländer sind Damen und Herren unsere BARMER Interessen-vertretung als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder in den Verwaltungsräten tätig. (rf)