Tausende Versicherte tappen jährlich in die Krankengeldfalle. Sie erleiden teils erhebliche finanzielle Einbußen, weil sie ihre Krankschreibung nicht rechtzeitig an die Krankenkasse übermitteln oder sie sich von ihrem Arzt nicht lückenlos krankschreiben lassen. Um was geht es genau und wie können finanzielle Verluste vermieden werden?

Von unserem Mitglied Joachim Stamm

Finanzielle Absicherung im Krankheitsfall

Im Krankheitsfall sorgt bei Beschäftigten in der Regel der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen durch die Lohn-  oder Gehaltsfortzahlung für die finanzielle Absicherung. Arbeitslosengeldempfänger erhalten 6 Wochen weiterhin Arbeitslosengeld. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Dabei sind einige gesetzliche Regelungen zu beachten,  damit keine Verluste drohen.

Rechtzeitige Übermittlung der Krankschreibung an die Krankenkasse

Wer eine Krankschreibung erhält,  muss diese binnen einer Woche an seine Krankenkasse übermitteln. Geht die Krankschreibung später ein, zahlt die Krankenkasse erst ab dem Eingangsdatum Krankengeld. Das gilt auch bei jeder Folgekrankschreibung. Eine Nachzahlung für die Zeit ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit ist nicht möglich.

Tipp:

Krankschreibungen bitte auf dem schnellsten Wege an die Krankenkasse übermitteln. Die BARMER bietet dafür z. B.  eine  App an. Damit ist eine sofortige digitale Übermittlung möglich.

Lückenlose Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit

Bei längerer Krankheit ist es wichtig, die Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt immer lückenlos bescheinigen zu lassen. Das heißt,  spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der zuletzt bestätigten Arbeitsunfähigkeit ist der Arzt erneut aufzusuchen,  um eine weitere Krankschreibung zu erhalten. Geschieht das nicht und wird die Folgekrankschreibung erst später ausgestellt, entsteht eine „Lücke“  für die kein Krankengeld gezahlt wird.

Bei Versicherten deren Beschäftigungsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit endete oder bei Arbeitslosengeldempfängern sind die Folgen noch erheblich gravierender. Sie verlieren bei einer „Lücke“ den vollständigen Krankengeldanspruch. Das kann zu einer existenziellen finanziellen Bedrohung führen.

Tipp:

Bei längerer Krankheit bitte beim Arzt sofort einen neuen Vorstellungstermin, spätestens für den nächsten Werktag nach dem Ende der aktuell bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, vereinbaren. Im Krankenhaus bereits bei der Entlassung um eine Krankschreibung für einige Tage bitten und unverzüglich einen Vorstellungstermin beim behandelnden Arzt vereinbaren, der dann die weitere Bescheinigung ausstellen kann.

Krankengeldfalle für Arbeitslose wird voraussichtlich ab 1.4.2019 entschärft

Den vollständigen Wegfall des Krankengeldanspruchs bei einer Lücke  in der Krankschreibung bei Arbeitslosen hält inzwischen auch der Gesetzgeber für eine „unangemessene Härte“. Eine gesetzliche Neuregelung, die zum 1.4.2019 in Kraft treten soll, sieht deshalb auch bei Arbeitslosen „nur“ noch den Verlust des Krankengeldes für die Zeit der Lücke vor, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit verspätet aber unverzüglich nach Wegfall der Hinderungsgründe erfolgt. Damit werden Beschäftigte und Arbeitslosengeldempfänger diesbezüglich gleichgestellt.

Versicherte geraten oft unverschuldet in die Krankengeldfalle

Versicherte müssen Krankengeldkürzungen vielfach unverschuldet hinnehmen. Die verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse kann auf ungewöhnlich lange Postlaufzeiten zurückzuführen sein. Eine nahtlose Bescheinigung der Krankschreibung scheitert manchmal  auch daran, dass Versicherte keinen rechtzeitigen Arzttermin erhalten. Die fristgerechte Übermittlung und die lückenlose Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit zählen allerdings zu den Obliegenheitspflichten des Versicherten. Bei Verstößen trägt deshalb der Versicherte grundsätzlich die negativen Folgen.